Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingung

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbeständigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorhanden, ohne das hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager Blankenburg zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die anfallenden Transportkosten trägt der Auftraggeber. Wir behalten uns vor, für Warenlieferungen im Wert unter 50,- € einen Mindermengenzuschlag von 10,- € zu berechnen.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist.

Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anforderungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teis ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindesten 3 Wochen gesetzt hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht nachweislich auf zumindest grober Fahrlässigkeit durch uns.

5. Versand- und Gefahrübergang

5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs (5.). Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

6.2 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, das die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann das schadhafte Teil bzw. Gerät in Originalverpackung zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt werden.

6.3 Bei ungerechtfertigter Beanstandung sind uns alle entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt das Gefahrenrisiko des Hin- und Rücktransports, bei ungerechtfertigten Beanstandungen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzungen der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Dies gilt nicht für ein Recht des Kunden sich wegen Leistungsverzuges des Verwenders oder einer von diesem zu vertretenden Möglichkeit der Leistung vom Vertrag zu lösen. Ferner gilt dies nicht für das Recht des Kunden, sich bei teilweisem Leistungsverzug des Verwenders oder bei von diesem zu vertretender teilweiser Unmöglichkeit, Schadenersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit zu verlangen oder vom ganzen Verrag zurückzutreten, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem bei uns unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller an uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Nahmen einzuziehen. Auf unser Anforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltswaren, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

7.3 Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt im Vertrag.

8. Zahlung

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

8.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen.

Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem bestehenden Zeitpunkt ab, Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe des von uns in Anspruch genommenen Kontokurentzinses zu berechnen.

8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Rechtsschuld fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat. Wir behalten uns vor, Neukunden in den ersten Monaten per Vorauskasse oder Nachname zu beliefern.

8.5 Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

9. Schutz- oder Urheberrechte

9.1 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigeneren Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nichtübertragbaren Linzens bestimmt.

Der Käfer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung seiner Hardware. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

10. Rücknahmeverpflichtungen nach Umweltgesetzgebung

10.1 Der Kunde ist berechtigt, Transportverpackung im Sinne der Verpackungsordnung an unseren Geschäftssitz zurückzugeben.

Die Rückgabe kann ausschließlich während unserer Geschäftszeiten erfolgen. Die zurückgegebenen Transportverpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wernigerode.


12. Teilnichtigkeit

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zuverlässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für evtl. ergänzungsbedürftige Lücken